Ab 31. Mai 2021, gelten im Wesentlichen folgende geänderte Regeln:
- Zum Gottesdienst dürfen sich neu 100 Personen (drinnen) bzw. 300 Personen (draussen) versammeln; zuzüglich die im Schutzkonzept definierten Mitwirkenden.
- Einladungen von Amtsträgern, weiteren Personengruppen oder ganzen Gemeinden zu Gottesdiensten in andere Gemeinden (z.B. bei Besuchen von Aposteln/Bischöfen oder für gemeinsame Gottesdienste) sind wieder erlaubt, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird.
- Auf unangemeldete Gottesdienstbesuche in anderen Gemeinden ist vorerst noch zu verzichten. Urlauber sind gebeten, sich vorab beim zuständigen Gemeindevorsteher über die Möglichkeit des Gottesdienstbesuchs zu informieren oder weiterhin die IPTVGottesdienste zu nutzen.
- Parallel zum Gottesdienst stattfindende Vor-/Sonntagschule dürfen als eigene Veranstaltung geführt und separat gezählt werden. Voraussetzung ist, dass die Unterrichtsräume separat zugänglich sind und keine Vermischung mit den Besuchern des Gottesdienstes erfolgt (z.B. beim Heiligen Abendmahl, in der Garderobe oder den Toilettenanlagen).
- Die in der Kirche vorhandenen Sitzplätze (inklusive alle Plätze neben dem Altar, auf der Empore, im Eltern-/Kinderzimmer oder in den für Gottesdienstbesucher genutzten Nebenräumen) dürfen bis zur Hälfte der Kapazität genutzt werden (max. 100 Personen + Mitwirkende). Grundsätzlich kann jeder zweite Platz besetzt werden, wobei Familien, Personen aus dem gleichen Haushalt sowie Paare ohne Abstand beisammensitzen dürfen. Der generelle Abstand von 1.50 Metern kann bei den Sitzplätzen somit unterschritten werden. Die Berechnung der Kapazität obliegt dem Gemeindevorsteher.
- Der Gemeindegesang ist Teil unseres Gottesdienstes und soll in allen Gemeinden der
Schweiz erklingen. Die Gemeinde singt das Eingangslied, maximal zwei weitere Gemeindelieder sowie das Dreifache Amen. Zum Gemeindegesang tragen alle Gottesdienstteilnehmer, inklusive Dienstleiter (sofern er mitsingt) Schutzmasken. Chorgesang,
auch in kleinen Formationen, ist im Gottesdienst in Innenräumen behördlich untersagt. In Aussenbereichen ist Chorgesang wieder gestattet.
- Der Mindestplatzbedarf für das Musizieren mit Blasinstrumenten ohne Schutzmaske wurde von 25m2 auf 10m2 reduziert.
- Zusammenkünfte wie Jugendabende, Seniorennachmittage, Gesprächskreise etc. sowie Chor- und Orchesterproben dürfen neu mit maximal 50 Personen durchgeführt werden. Die Regeln unseres Schutzkonzeptes inklusive Maskenpflicht sind einzuhalten
und es ist weiterhin eine Teilnehmerliste zu führen.
- Die Konsumation von Speisen und Getränken an Veranstaltungen und Gemeindeanlässen ist von den Behörden wieder erlaubt, vorerst jedoch nur im Sitzen und mit Abstand zwischen den Tischen (im Innenbereich 4-er Tische, im Aussenbereich 6-er Tische). Bis zum Ende der Pandemie bzw. Aufhebung der Schutzmassnahmen ist bei Gemeinschaftsanlässen weiterhin Zurückhaltung zu üben.
- Die Durchführung von kirchlich organisierten Ferienwochen, Lagern oder gemeinschaftlichen Wochenenden (Kinder, Jugend, Musikwochen etc.) ist im Rahmen behördlicher Vorgaben und kircheninterner Regeln möglich. Diesbezügliche Fragen sind
an das Sekretariat des Bezirksapostels (seba@nak.ch) zu richten.
Wir freuen uns, dass sich das Gemeindeleben Schritt für Schritt wieder normalisiert. Dennoch bitten wir weiterhin, die noch geltenden Regeln zu beachten und umzusetzen.
Text: Schutzkonzept NAK Schweiz
Bearbeitung: Brigitte Landmesser