Gemeinde-
und Bezirkssuche

Ergänzung zum bestehenden Corona-Schutzkonzept

06.09.2020

Mit Wirkung ab Sonntag, 6. September 2020 können wir eine Anpassung im Schutzkonzept ermöglichen. Zunehmende Erkenntnisse im Umgang mit dem Covid19-Virus erlauben es, Gottesdienste wieder vielfältiger musikalisch zu gestalten.

 
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Unter Einhaltung von Schutzmassnahmen können erste musikalische Aktivitäten in den Gemeinden wieder aufgenommen werden.
Dies soll sorgfältig und schrittweise und unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede erfolgen. Die räumlichen Gegebenheiten variieren von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Darüber hinaus gibt es regionale Unterschiede und kantonale Vorgaben. Deshalb ist es nicht möglich, eine allgemeingültige Anordnung zu treffen.


Folgende Punkte ändern ab 6. September 2020:



  • In einem ersten Schritt kann die Gemeinde das Busslied, das Dreifache Amen und evtl. ein gemeinsames Schlusslied singen. Die Glaubensgeschwister singen dazu aus ihrem persönlichen Gesangbuch.

  • Instrumentalmusik, ausgeführt von einzelnen Instrumentalisten (inkl. Blasinstrumente), oder kleineren Ensembles (bis etwa 4-6 Spieler/innen; je nach Platzverhältnissen), ist möglich. Die Sicherheitsabstände sind zu beachten.


Auf Chorgesang im Gottesdienst ist im Moment weiterhin zu verzichten. Weitere Lockerungsschritte werden je nach Entwicklung der Lage bekannt gegeben.


Die weiteren Bestimmungen des Schutzkonzeptes mit Stand 22. Juni 2020 bleiben unverändert, insbesondere der Abstand von 1,5 Metern und die entsprechenden Hygieneregeln. Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam.


Text: Jürg Zbinden (Bezirksapostel Schweiz)
Bearbeitung: Brigitte Landmesser