Gemeinde-
und Bezirkssuche

Anpassung Corona-Schutzkonzept

09.10.2020

Auf Grund der epidemiologischen Entwicklung verstärkt der Kanton Bern die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus.
 
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Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Diese Verordnung soll vorerst bis zum 31. Januar 2021 gelten. Darunter fallen ebenfalls unsere Kirchen.

Vor diesem Hintergrund und nach Rücksprache mit den Behörden gelten ergänzend zum bestehenden Schutzkonzept der NAK Schweiz in allen Gemeinden mit Standort im Kanton Bern ab Montag, 12. Oktober 2020 folgende zusätzlichen Regelungen:

  • Maskenpflicht für alle Glaubensgeschwister in Gottesdiensten (inkl. Ämterzimmer) und Versammlungen.
    Bitte nehmt jeweils eure eigene Maske mit!

Ausnahmen:
- der dienende Amtsträger am Altar
- Organist/in und Instrumentalensemble, sofern die Abstände eingehalten werden können (ausserhalb dieser genannten Tätigkeiten besteht die Maskenpflicht!)
- Unterricht, sofern die Abstände eingehalten werden können

Die bestehenden Bestimmungen des Schutzkonzeptes der NAK Schweiz mit Stand vom 24. August 2020 bleiben unverändert.
Insbesondere gelten auf Empfehlung der Behörden auch weiterhin die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln.

Bearbeitung: Brigitte Landmesser